von A bis Z
Anmeldung
Bei mir können sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr und ihre Bezugspersonen anmelden.
Ablauf
Bevor eine psychotherapeutische Behandlung begonnen wird, werden immer zunächst bis zu 5 Sprechstunden zur Klärung der Notwendigkeit einer Psychotherapie durchgeführt. Die Sprechstunden werden von uns möglichst zeitnah angeboten. Allerdings kann es sein, dass es im Anschluss an die Sprechstunden zu einer Wartezeit kommt, bis ein regelmäßiger Therapieplatz frei wird. Danach wird die sogenannte Probatorik durchgeführt. Diese umfasst 5 Sitzungen (+ ggfs. eine biographische Anamnese), welche der vertieften Diagnostik, dem Beziehungsaufbau und der Zielklärung dienen.
Diagnostik
Im Rahmen der Psychotherapie werden zur genaueren Exploration der Symptome Fragebögen und Testverfahren eingesetzt. Bei Bedarf kann eine Intelligenzdiagnostik durchgeführt werden.
Kosten
Gesetzlich versicherte Patienten: Die Kosten der Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dafür wird zunächst lediglich die Versichertenkarte benötigt.
Privat versicherte Patienten: Die Kosten einer Psychotherapie sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der GOP/GOÄ (Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte). In der privaten Krankenversicherung wird der Therapievertrag mit dem Patienten selbst bzw. dem hauptversicherten Elternteil geschlossen. Damit verpflichtet/n sich der Patient bzw. die Eltern die Kosten der Psychotherapie zu begleichen. Rechnungen werden von mir erstmalig nach der Probatorik und anschließend im monatlichen Rhythmus gestellt.
ACHTUNG: Da die Privatversicherungen sehr unterschiedliche Tarifbedingungen haben, liegt es in der Verantwortung der Patienten/Eltern die Bedingungen der Kostenübernahme und Antragsstellung in ihrem indiviuellen Vertrag bei ihrer Versicherung zu erfragen und mir mitzuteilen. Diese Informationen sollten möglichst bereits zum Erstgespräch mitgebracht werden, da es einzelne Tarife gibt, welche keine Kosten für Psychotherapie übernehmen, und der Patient/die Eltern so selbst für die entstehenden Kosten aufkommen müssten.
Psychotherapie
Eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche versteht sich als ein Coaching, wenn die Seele und die Gefühle aus dem Gleichgewicht geraten. Jeder Mensch kennt sowohl positive als auch negative Gefühle. Manchmal gibt es Phasen im Leben bzw. in der Entwicklung, in denen die unangenehmen Gefühle (z.B. Wut, Angst, Trauer) zu viel Raum einnehmen. Spätestens wenn man bemerkt, dass diese Gefühle den Alltag einschränken und die Lebensqualität leidet, ist es Zeit, sich Hilfe zu suchen. Wir Psychotherapeuten können in einer solchen Situationen helfen, die Gefühle besser zu verstehen und mögliche Ursachen herauszufinden. Gemeinsam entwickeln wir dann Lösungsmöglichkeiten, die sowohl unmittelbare als auch langfristige Hilfestellungen bieten. Im Kinder- und Jugendbereich ist zudem die Zusammenarbeit mit den Eltern und Bezugspersonen von besonderer Bedeutung, da Heranwachsende — je nach Alter — auf deren Unterstützung angewiesen sind. Regelmäßige Bezugspersonengespräche sind daher im Normalfall fester Bestandteil der Therapie.
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht (nach §203 StGB). Das bedeutet, dass alle Informationen von mir absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. In der Arbeit mit Jugendlichen gilt diese Schweigepflicht — abhängig von der Einsichts- und Urteilsfähigkeit — in der Regel ab dem 14. Lebensjahr auch gegenüber den Eltern und Bezugspersonen.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie ist eines der wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren innerhalb der Psychotherapie, welches auch durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird. Grundsatz der Verhaltenstherapie als Behandlungsmethode ist die Annahme, dass Verhalten sich aus den jeweiligen Lernerfahrungen entwickelt und durch bestimmte Konsequenzen (z.B. Reaktion der Bezugspersonen auf das Verhalten) aufrechterhalten wird. In der Praxis lautet das Motto daher “Hilfe zu Selbsthilfe”: der Patient wird durch den Therapeuten dazu angeleitet, sein Denken, Handeln und Fühlen zu verändern. Um die jeweiligen Therapieziele zu erreichen, ist eine aktive Mitarbeit des Patienten eine Grundvoraussetzung.